Wozu ist eine Kontrollfahrt bei einem ausländischen Führerschein nötig?
Wer einen ausländischen Führerschein besitzt und nun dauerhaft in der Schweiz wohnt, muss ihn innerhalb von 12 Monaten umschreiben lassen. Ansonsten verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Für Personen ausserhalb der EU- und EFTA-Staaten braucht es eine Kontrollfahrt.
Der Grund dafür liegt darin, dass das Strassenverkehrsamt deine Fahrfähigkeiten hinsichtlich der Schweizer Strassengesetze überprüfen will. Nach dem Einreichen des Gesuchsformulars hast du drei Monate Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren. In der Regel kannst du diese Frist nicht verlängern.
Weitere Informationen dazu findest du in diesem »Merkblatt.
Die Gesuche für das Umschreiben des ausländischen Führerscheins findest du bei diesen Stellen:
Nur eine Chance für die Kontrollfahrt
Damit deine Kontrollfahrt ein Erfolg wird, bereite ich dich seriös und umfassend darauf vor. Denn du hast nur eine Chance bei der Kontrollfahrt: Bei einem negativen Entscheid musst du die gesamte Fahrprüfung in der Schweiz wiederholen, inkl. Nothelferkurs, Theorieprüfung, Verkehrskundeunterricht (VKU), Fahrstunden und praktischer Fahrprüfung.
Was wird an der Kontrollfahrt geprüft?
Die Fahrt dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Du fährst dabei verschiedene Strecken: innerorts, ausserorts und Autobahn. Der Experte resp. die Expertin beachtet und bewertet während der Kontrollfahrt folgende Punkte:
Preise für Kontrollfahrten Kategorie B
Preis für Einzelfahrlektion von 50 Minuten:
100 Franken
Einmalige Pauschale für Admin und Versicherung:
100 Franken
Prüfungspauschale, inkl. 50 Minuten einfahren:
250 Franken
Die Kosten der Fahrstunden kannst du in bar, per TWINT oder per Vorauskasse bezahlen.
Interessiert? Dann buche jetzt deine Fahrstunden unter 076 395 12 28 | info@fahresicher.ch