So kommst du zum Führerausweis in der Schweiz

Ob Nothelferkurs und Lernfahrausweis, Theorieprüfung und Verkehrskundeunterricht (VKU) oder Fahrstunden und Fahrprüfung: Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen, wie du zu deinem Führerausweis kommst. Das Strassenverkehr- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen hat dazu auch ein Video publiziert:

Video: Dein Weg zum Führerausweis

Video: Dein Weg zum Führerausweis. © Kanton St.Gallen.

Falls dir im Video alles zu schnell ging, habe ich dir sämtliche Informationen auch schriftlich aufgeführt – sozusagen als deine Checkliste auf dem Weg zu deinem Führerausweis:

1. Schritt: Nothelferkurs machen

Du hast dich entschieden, deinen Führerausweis in der Schweiz zu machen – Glückwunsch! Bevor du deinen Lernfahrausweis bestellst, brauchst du den Nothelferkurs. Dieser darf nicht älter als sechs Jahre sein. Im Nothelferkurs lernst du, die Erste Hilfe anzuwenden. Diese ist sehr wertvoll und rettet Leben – ob im Strassenverkehr oder in anderen Lebenssituationen.

» mehr Infos zum Nothelferkurs

Falls du Anbieter für Nothelferkurse in Mels und Umgebung suchst, hier ein paar Anbieter:

2. Schritt: Lernfahrausweis beantragen

Sobald du den Nothelferausweis hast, kannst du deinen Lernfahrausweis beantragen. Und das geht so:

1. Gesuchsformular für den Lernfahrausweis herunterladen und ausfüllen

Gesuchsformular Lernfahrausweis im Kanton St.Gallen
Gesuchsformular Lernfahrausweis im Kanton Graubünden
Gesuchsformular Lernfahrausweis im Fürstentum Liechtenstein

Die Gesuchsformulare für den Lernfahrausweis bekommst du auch in deiner Wohngemeinde beim Einwohneramt oder auf der dort ansässigen Polizeistation.

2. Sehtest

Nun gehst du mit deinem Gesuch für den Lernfahrausweis zu einer Augenarztpraxis oder zu einem Optikerfachgeschäft, um einen Sehtest zu machen. Das Testresultat tragen die Fachleute direkt auf einem Gesuch für den Lernfahrausweis ein. Denk daran, einen amtlichen Ausweis wie ID-Karte, Pass oder Ausländerausweis mitzunehmen.

3. Farbiges Passfoto

Für den Lernfahrausweis brauchst du ein farbiges Passfoto, das diese Kriterien erfüllen sollte:

  • Format: min. 35 x 45 mm, max. 45 x 60 mm
  • max. ein Jahr alt
  • keine Kopfbedeckung, keine Profilaufnahmen, keine Computer-Prints

4. Gesuch für Lernfahrausweis stellen

Jetzt ergänzt du dein Gesuch für den Lernfahrausweis mit deinen Personalien. Diese müssen wahrheitsgetreu sein. Danach sendest du das Formular zusammen mit deinem farbigen Passfoto und dem Nothelferausweis dem Strassenverkehrsamt. Übergibst du das Gesuch persönlich, musst du keine Einwohnerbestätigung anfordern und mitsenden. Reichst du das Gesuch per Post ein, braucht es die Einwohnerbestätigung.

3. Schritt: Vorbereitung auf die Theorieprüfung

Jetzt ist es an der Zeit, sich auf das Erlernen der Grundlagen der Theorieprüfung zu konzentrieren. Falls du bereits eine Fahrerlaubnis für die Kategorien A, A1 und B1  hast, braucht es keine erneute Theorieprüfung. Du hast sie bereits für andere Kategorien bestanden.

Auf die Theorieprüfung kannst du dich eigenständig vorbereiten, zum Beispiel mit einer Lernsoftware oder Theoriebüchern. Oder du nimmst an meinem Theorieunterricht teil, um optimal auf die theoretische Prüfung vorbereitet zu sein.

» mehr Infos zum Theoriekurs

Theorieprüfung ablegen

Sobald du im Theorieteil sattelfest bist, kannst du die Theorieprüfung ablegen. Die Theorieprüfung ist frühestens ein Monat vor dem Erreichen des Mindestalters möglich – also 17 Jahre bei der Kategorie B, 16 Jahre bei der Kategorie A1. In der nachfolgenden Liste findest du weitere Informationen, wie, wann und wo du die Theorieprüfung ablegen kannst:

Theorieprüfung: Dauer, Umfang und maximale Fehlerzahl

Die Theorieprüfung umfasst 50 Fragen, die zusammen 150 Punkte ergeben. Um die Prüfung zu bestehen, darfst du höchstens 15 Fehlerpunkte machen. Die Dauer der Theorieprüfung beträgt 45 Minuten. Du kannst sie in diesen Sprachen ablegen: Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch.

Freie Fahrt für deine Fahrstunden

Nach der bestandenen Theorieprüfung bekommst du deinen Lernfahrausweis ausgestellt. Dieser ist 2 Jahre gültig. Wenn du deine Theorieprüfung vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert hast, erhältst du deinen Lernfahrausweis zum Geburtstag zugeschickt. Ab nun steht dir nichts mehr im Weg für deine Fahrstunden.

4. Schritt: Verkehrskundeunterricht (VKU)

Parallel zu deinen Fahrstunden besuchst du deinen Verkehrskundeunterricht (VKU). Diesen solltest du gleich zu Beginn deiner Fahrausbildung angehen. So verbindest du theoretisches Wissen mit dem Wissen der Fahrstunden in einer optimalen Weise.

» mehr Infos zum Verkehrskundeunterricht (VKU) 

5. Schritt: Fahrstunden buchen

Nun kannst du deine Fahrstunden buchen und absolvieren. Meine Fahrschule FAHRE SICHER ist in Mels stationiert und in den Regionen Sarganserland, Werdenberg, Liechtenstein und Landquart unterwegs. Das genaue Einzugsgebiet umfasst diese Ortschaften:

Region Sarganserland: Bad Ragaz, Flums, Mels, Pfäfers, Quarten, Sargans, Vilters-Wangs, Walenstadt
Region Werdenberg: Buchs, Gams, Grabs, Sennwald, Sevelen, Wartau
Region Fürstentum Liechtenstein: Schaan, Vaduz, Triesen, Balzers
Region Landquart: Fläsch, Jenins, Landquart, Maienfeld, Malans, Zizers, Untervaz, Trimmis

Ich hole dich jeweils zu Hause ab oder an einem vorher vereinbarten Treffpunkt. Sollte dein Wohnort nicht aufgeführt sein, kein Problem. Melde dich bei mir, wir finden eine Lösung.

Deine Fahrausbildung bei mir ist effektiv und gründlich, erfolgt aber stets in einer lockeren Atmosphäre. Ausserdem bin ich ein ehrlicher und fairer Fahrlehrer. Folglich absolvierst du bei mir so wenige Fahrstunden wie möglich und so viele Fahrstunden wie nötig. Du alleine bestimmst das Lerntempo: Wenn du also schneller vorwärtskommen möchtest, gebe ich dir nach unseren Fahrtrainings auch Hausaufgaben mit. Gerne lade ich auch deine Eltern ein, um ihnen zu zeigen, worauf sie bei den privaten Übungsfahrten achten sollen. Diese Herangehensweise gibt dir mehr Sicherheit beim Fahren und verbessert deine Fahrkünste.

Deine privaten Übungsfahrten darfst du auch mit Geschwistern oder Freunden und Bekannten durchführen. Einzige Voraussetzung für deine Begleitperson: Sie muss mindestens 23 Jahre alt sein und den Führerausweis in der entsprechenden Kategorie seit mindestens drei Jahren und nicht mehr auf Probe besitzen. Auf Autostrassen und Autobahnen darfst du erst, wenn du prüfungsreif bist. Die Handbremse muss für Beifahrer erreichbar sein.

» mehr Infos zu deinen Fahrstunden

6. Schritt: praktische Fahrprüfung

An diesem Punkt angelangt, geht’s bald zur praktischen Fahrprüfung. Keine Bange – ich begleite dich während des ganzen Lernprozesses geduldig und motivierend, sodass du die praktische Fahrprüfung auch sicher und selbstbewusst ablegen kannst. Insgesamt darfst du die praktische Fahrprüfung dreimal absolvieren. Du siehst: Wenn’s nicht auf Anhieb klappt, hast du weitere Chancen. Und denke immer daran: Niemand fragt später, bei welchem Anlauf du die praktische Fahrprüfung bestanden hast.

Nach dem dritten Versuch ist eine erneute Fahrprüfung nach einem positiven verkehrspsychiatrischen Gutachten möglich.

Du wohnst ausserhalb des Kanton St. Gallens, arbeitest aber hier in der Region oder gehst hier zur Schule oder bist Wochenaufenthalter? Kein Problem du kannst bei deinem Wohnkanton einen Antrag stellen, dass du die Führerprüfung gerne bei der Prüfstelle in Mels ablegen möchtest. Informiere dich am besten gleich zu Beginn deiner Fahrausbildung beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

Regelung zur 12-monatigen Lernphase für unter 20-Jährige

Wenn du den Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag beantragst, musst du eine 12-monatige Lernphase absolvieren: Das heisst, deine praktische Fahrprüfung kannst du erst nach Ablauf dieser Lernphase ablegen.

7. Schritt: Probezeit und WAB-Kurse (Weiterausbildungskurse)

Nun hast du es geschafft und deine praktische Fahrprüfung bestanden! Mit deinem Führerausweis auf Probe darfst du ab jetzt Auto fahren – natürlich sicher und verantwortungsbewusst, wie du dies in meiner Fahrschule gelernt hast. Wichtig für dich: Während der Probezeit gelten besondere Bestimmungen für Neulenkerinnen und Neulenker:

  • Kein Alkohol und keine Drogen am Steuer: Wer als Neulenkerin oder Neulenker unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fährt und in eine Verkehrskontrolle gerät, darf den Führerausweis abgeben.
  • Auch Geschwindigkeitsübertretungen ab 16 km/h über der Höchstgeschwindigkeit innerorts und ab 21 km/h über der Höchstgeschwindigkeit ausserorts führen zum Führerscheinentzug.
  • Wer die Verkehrssicherheit durch gefährliche Fahrmanöver gefährdet oder einen Unfall verschuldet, muss den Führerschein auch abgeben.

Bei einer Widerhandlung gegen die obigen Bestimmungen während der Probezeit, verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Zwei Widerhandlungen bedeuten, dass die gesamte praktische Fahrprüfung wiederholt werden muss.

Was für dich als Neulenkerin bzw. Neulenker gilt, erfährst du auch bei RoadCross.ch. Im nachfolgenden Video sind wichtige Tipps für dich, wie du die Probezeit locker schaffst:

Neben diesen Tipps helfen dir auch die obligatorischen WAB-Kurse (Weiterausbildungskurse). Diese besuchst du gleich in deinem ersten Fahrjahr: Nach deiner bestandenen Führerprüfung musst du deinen WAB-Kurs innerhalb von zwölf Monaten absolvieren. Kursanbieter und Kursorte für WAB-Kurse findest du auf diesen Seiten:

» mehr Infos zum WAB-Kurs

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FahreSicher
Adrian Stüssi
Hürlisgasse 11, 8887 Mels

076 395 12 28
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